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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cubetribe Tonstudio

Geschäftsbedingungen Cubetribe – Labels, Verlag, Onlinehandel weiter unter

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Cubetribe Tonstudio – letzte Änderung 08.04.2018

Allgemeines

1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Liefer- und Zahlungsbedingungen erkennt die Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung für den Auftraggeber ausführt. Die Leistungen und Angebote der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr. Produktionen sind jedoch auch nach Vereinbarung samstags, sonn- und feiertags sowie nachts möglich. Aufschlag für Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten: ab 18.00 Uhr und Sonn- u. Feiertags: zuzüglich 20 %

3. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer. Angebote der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann sind grundsätzlich freibleibend, falls sich nicht aus einer schriftlichen Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne vorherige Absprache Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Jede telefonische, schriftliche oder mündliche Buchung gilt als verbindlich. Eine Rückerstattung von geleisteten Anzahlungen wird in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Rücktrittsklausel

Kommt es zu einer verbindlichen Buchung (mit oder ohne Toningenieur) für einen oder mehrere Räume oder Dienstleistungen, gilt die nachfolgende Staffelung im Falle des Rücktritt oder Ausfall:

– Bei Rücktritt sieben oder mehr Tage vor der Buchung, wird keine Gebühr erhoben

– Bei Rücktritt zwischen drei bis sechs Tagen vor der Buchung sind 50% der Buchungskosten fällig

– Bei Rücktritt von ein bis zwei Tagen vor der Buchung sind 80% derBuchungskosten fällig

– Wird die Buchung am Fälligkeitstag storniert oder erscheint der Kunde nicht zum

Termin oder kann aus kundenseitig vorsätzlich oder fahrlässig verursachtem Grund die

Buchung nicht durchgeführt werden oder wird sie aus welchem Grund auch immer

abgebrochen, sind die Kosten in voller Höhe fällig Dies gilt für alle zwischen dem Kunden und dem Cubetribe Tonstudio – schriftlich oder mündlich

– vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte.

Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.

6. Mischelemente auf Master-, Mehrspurbändern und allen Datenträgern werden soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart- nach eigenem Ermessen der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann archiviert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserstellung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.

3. Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

4. Falls bei Aufträgen, also bei Produktionen bzw. Herstellung von Funk-/TV-/Kino-Werbespots oder bei anderen Produktionen als Layouts oder Reinzeichnungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geschützte Werke, Musik oder Sprache, Verwendung finden, so wird der Auftraggeber hiermit von dem Auftragnehmer darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die Klärung, Einholung und Vergütung aller an dem verwendeten Material bestehenden Ansprüche Dritter allein verantwortlich ist, soweit nicht mit dem Auftraggeber im Einzelfall anderes vereinbart wird oder die Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann mit der Klärung urheber und/oder leistungsschutzrechtlicher Fragen ausdrücklich beauftragt wurde. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Auftragnehmer generell von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung des von dem Auftraggeber gewünschten Materials erhoben werden, worden sind oder werden könnten. Der Auftraggeber wird hiermit von dem Auftragnehmer darüber informiert, dass die nicht zu reinen Privatzwecken vorgenommene Vervielfältigung, Bearbeitung und/oder Verbreitung und Veröffentlichung sowie jede andere Form der kommerziellen und/oder öffentlichen Verwertung von urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken, Musik oder Sprache, genehmigungspflichtig, und somit ohne entsprechende Genehmigungen, ungesetzlich ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt der vom Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten genehmigungspflichtig ist oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Sollte ein solcher Verstoß vorliegen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer Dritten gegenüber für alle auch dem Auftragnehmer entstehende Nachteile oder Schäden allein in vollem Umfange zu haften. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar, so dass sie durch Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht abgeltbar sind oder abgegolten werden. Die Firma. Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann bietet ihren Kunden grundsätzlich an, urheber- und/oder leistungsschutzrechtliche Fragen für den Auftraggeber zu klären bzw. zu bearbeiten. Alle Preise verstehen sich zzgl. Reise- u. Transportkosten und MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand: 18.04.2018

5. Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.

6. Für Bearbeitungsschäden an fremden Bild- und Tonmaterial haftet der Auftragnehmer wie folgt: Bei Tonband-, Bild- und Datenträger-Aufzeichnungen bis zum Materialwert des Trägermaterials. Die Bestellung von Beleg-/Sendekopien muss schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Bestellung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung! Dieser Haftungsausschluss gilt ausdrücklich und insbesondere für Vermögens- und Folgeschäden!

7. Überläßt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggf. der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus, wie auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien, beim Auftraggeber.

8. Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrages durch Kennzeichnungen am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen Aufwende, die zur Klärung bestehender Zweifel notwendig werden (Telefonat, Kontrollen etc.) oder aus mangelnder Information entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Auftragsweiterleitungen und Buchungen bei anderen Unternehmungen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnde Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei irgendwie geartete Haftung und Gewähr.

10. Terminzusagen des Auftragnehmers zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden (wie z.B. Vermögens- und/oder Folgeschäden) sind in der Haftung nicht eingeschlossen.

11. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Preise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.

12. Als Zahlungsbedingungen gelten die auf der Rechnung geschriebenen Bedingungen. Enthält die Rechnung keinen gesonderten Vermerk, so gilt sofortige Zahlung “rein netto Kasse” als vereinbart. Skonto-Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn es ergibt sich etwas anderes aus einer gesonderten und auf den Einzelfall bezogenen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber befindet sich nach dem Ablauf von dreißig Tagen nach Übersendung der Rechnung (ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum, welches oben auf der Rechnung aufgeführt wird) in Zahlungsverzug, so dass der Auftragnehmer dann berechtigt ist, ab dem einunddreißigsten Tag der Rechnungsfälligkeit, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz von dem Auftraggeber zu fordern. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden als diesen nachzuweisen (wie z.B. durch Bestätigung seiner Bank, dass die Überziehungskreditzinsen, mit welchen die Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann arbeiten muss, höher als die gesetzlichen Verzugszinsen sind), ist er berechtigt, diesen höheren Schaden ebenfalls gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch seinerseits berechtigt, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass ihm als Folge des Zahlungsverzuges kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

13. Mündliche Nebenabsprachen zur Zahlungsweise bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

14. Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen, sofern diese Leistungen vom Auftraggeber ausgesucht werden. Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer jedoch nach bestem Wissen und Gewissen die Vermittlung wie auch ggf. die Verauslagung solcher Fremdleistungen gegen den branchenüblichen Aufschlag und die von ihm zu verauslagenden Kosten (Gagen für Sprecher, Darsteller, Porto, Nachnahmen, Telefonate, Taxen, Kurierdienste etc.). Der Auftragnehmer behält sich vor, bei unzumutbar hohen Bahrverauslagungen die Auslieferung der Produktion von der Rückerstattung verauslagter Beträge durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

15. Die Durchführung der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Gerät der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Leistungsverzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nachdem dieser bereits in Leistungsverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% (fünfzig Prozent) des eingetretenen Schadens begrenzt. Gerät der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, in Leistungsverzug, bzw. ist hierdurch seine Leistung mangelhaft, so ist die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Reise- u. Transportkosten und MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand: 18.04.2018

16. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel an seiner Leistung vorliegt, ist er nach seiner Wahl zu Mängelbeseitigung oder zur Erbringung einer Ersatzleistung berechtigt, soweit eine Mängelbeseitigung bzw. Ersatzleistung für einen terminlich fixiert vereinbarten Erfüllungstermin noch möglich und für den Auftraggeber unter objektiven Beurteilungskriterien noch von Inter esse ist. Sofern der Auftragnehmer eine “Kardinalpflicht” oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann aufgrund dieser Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Vertreter und Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die nicht durch den Auftragnehmer, sondern durch vom Auftraggeber hinzugezogene oder beteiligte bzw. beauftragte Dritte (wie z.B. Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen etc.) verursacht werden.

17. Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

18. Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und/oder abtretbare Urheberrechte sowie Urheberrechtsanteile werden von den über den Auftragnehmer beschäftigten, beauftragten bzw. gebuchten Sprechern, Sängern und/oder Darstellern vielfach exklusiv nur für den Zeitraum von 1 (einem) Jahr ab Rechnungsstellung oder erster Aussendung (Schaltung) für eine bundesweite Auswertung (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) übertragen. Einzelheiten obliegen grundsätzlich jeweils den Künstlern selbst, die in ihrer Rechnungsstellung und Formulierung nicht ein schränk bar sind, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden kann. Bei ausländischer und/oder Zeitüberschreitender Verwertung von Produktionen, bei denen ausschließlich befristete inländische Rechtsabtretungen und – Übertragungen vorliegen, sind von dem Auftraggeber selbständig Nachhonorare an die Berechtigten zu zahlen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, falls der Auftragnehmer solche Nachhonorare für Künstler in deren Auftrag geltend machen sollte, auch auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zu leisten. Die Haftung für Nachhonorare, die aus solcher Verwertung entstehen, übernimmt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausländische bzw. Zeitüberschreitende Auswertungen dem Auftragnehmer anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die erste Sendung einer beim Auftragnehmer ganz oder teilweise gefertigten Produktion anzuzeigen, damit gegebenenfalls die Fälligkeit von Nachhonoraren aus Layout-Produktionen, die hierdurch zu Sendelizenzen werden, nachgeprüft werden kann, und entsprechende Abrechnungen von dem Auftragnehmer gefertigt bzw. Mitteilungen an die beteiligten Berechtigten gemacht werden können.

19. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes (HGB) ist, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann, also München, vereinbart. Die Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Falls der Auftraggeber nicht Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist, und er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebungen nicht bekannt sind.

20. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann und dem Auftraggeber gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Firma Cubetribe Tonstudio, Dennis Westermann.

21. Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten oder diese Bedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten diejenigen wirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen, welche beide Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücken vereinbart hätten. Auftragnehmer und Auftraggeber sind in einem solchen Fall einander verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung der Bedingungen mitzuwirken.

Dennis Westermann

Cubetribe Tonstudio

Info@cubetribe.de

 

Geschäftsbedingungen Cubetribe – Labels, Verlag, Onlinehandel

1 Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen des Cubetribe Tonstudio – Alexanderstraße 170 in 26121 Oldenburg und dem Kunden.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblich oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(2) Der Kunde erkennt die AGB an.

2 Versandkosten

Pro Auftrag berechnen wir für Porto und Verpackung pauschale Versandspesen in Höhe von: – 2,50 € pro Lieferung nach Deutschland, – 5,00 € pro Lieferung nach Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Slowakei, Tschechien, – 10,00 € pro Lieferung nach Italien, Schweiz, Norwegen – für andere Länder teilen wir vor Annahme Ihrer Anfrage die konkreten Versandspesen mit!
3 Vertragsabschluss

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot abzulehnen.

Der Kunde wird hiervon unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Schadenersatz oder Nichterfüllung. Der Kunde ist für die Angabe seiner Daten verantwortlich. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
4 Bestimmungen für Lieferung an Händler (Wiederverkäufer)

Die Lieferung an Händler im Inland erfolgt bei Erstbestellung nur nach Vorlage eines gültigen Gewerbescheines oder Handelsregisterauszuges (Buchhändler benötigen hierfür eine Verkehrsnummer, VN). Die Lieferung an Händler im Ausland erfolgt bei Erstbestellung ebenfalls nur nach Vorlage eines gültigen Gewerbescheines oder Handelsregisterauszuges (Buch-händler benötigen hierfür ebenfalls eine Verkehrsnummer) sowie ferner der Umsatzsteuer-Identnummer, (bzw. Mehrwertsteuer-Ident-, VAT-Nummer, oder dergleichen).

Bei Lieferungen an Händler ist ein Recht zum Widerruf der Bestellung, ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Ware ausgeschlossen.

Alle von uns vertriebenen Notenausgaben unterliegen der gesetzlichen Buchpreisbindung. Mit ihrer Bestellung verpflichten sich die Händler, die gültigen Verkaufspreise einzuhalten.
5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Entscheidend für den Kauf der Ware sind die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der Preis für die Bestellung ist sofort zu bezahlen. Die Ware enthält die Umsatzsteuer. Der Kunde kann per Nachnahme, Abbuchung / Lastschriftverfahren, Barzahlung bei Abholung, Vorkasse oder durch das Bezahlsystem PayPal zahlen.

(2) Geschäftliche Neukunden, die per Rechnung bezahlen, müssen einen Mindestwarenwert von 200 EUR bestellen. Zahlung per Rechnung ist bei Privatkunden generell nicht möglich.

(3) Bei Download ist die Zahlung per Rechnung nicht möglich.

(4) Für die Zahlung auf Rechnung bei physischer Musik wird ein Betrag von (siehe § 2) zzgl. der z. Zt. gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

(5) Bei Rechnungskauf werden die angegebenen Lieferdaten ggf. durch eine Wirtschaftsauskunft geprüft.

Externe Kosten wie Versand oder Downloadkosten werden gesondert ausgewiesen.

(6) Bedingungen vom Bezahlsystem entsprechen den jeweils von den Unternehmen ausgewiesenen Angaben.

(7) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

(8) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(9) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart: 50% der Nettosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn in bar oder per Überweisung an das Cubetribe Tonstudio gezahlt werden. Die Restsumme ist bei Übergabe der Master-CD fällig.

(10) Vervielfältigungen, Fotos, GEMA-Gebühren, Grafik- und Layoutarbeiten, sowie alle Dienstleistungen oder sonstigen Vorleistungen die sich nicht auf die reine Audioproduktion beziehen, müssen im Voraus bezahlt werden.

Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
6 WIDERRUFSBELEHRUNG

Rücksendekosten des Bestellers können vom Versender übernommen werden oder wie bisher ab einem bestimmten Betrag z.B. über 40 Euro. Ware kann auch beim Besteller abgeholt werden, wenn dies im neuen Widerruf (ab 13.6.2014) ausdrücklich vermerkt ist.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anschrift, Vor- und Zuname oder Gesellschaftsform, Name des Geschäftsführers, Tel. Fax, E-Mail des Versenders) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können Ihre Erklärung das anliegende Widerrufsformular nutzen. Sie erhalten vom Eingang des Formulars eine Bestätigung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren an obige Anschrift zurückgesendet haben.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen

zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung geliefert wurden und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
bei Dienstleistungen, wenn diese (z.B. die Nutzung eines MP3 Musik Service) vollständig erbracht wurde und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren;
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; und
zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsformular – Muster:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann richten Sie bitte einen Widerruf nach diesem Muster an

(Cubetribe Tonstudio, Alexanderstraße 170, 26121 Oldenburg, Dennis Westermann, info@cubetribe.de)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
z.B. 1 x Doppel-CD „Charts99 – Hits“ (Bestellnummer: 987654321)

Gesamtpreis der Ware:z.B. 11,11 EUR

Bestellt am z.B. 01.11.2014 erhalten am z.B. 06.11.2014

z.B. Kalle Kalkstein
Steinbruchstr. 1
99999 Baggerstadt

Datum

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
7 Ausschluss des Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht besteht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind (z.B. Lieferung von Einzelstimmen) und/oder für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist und/oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die extra für den Kunden von anderen Verlagen beschafft wurden.

Verträge zur Lieferung von Audio-oder Videoaufzeichnungen, von Software und Druckwaren, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
8 Hörproben

Der Oldenburger Musikverlag ermöglicht Ihnen, entsprechend gekennzeichnete Musiktitel bis zu 45 Sekunden lang Probe zu hören. Das Probehören ist unverbindlich und kostenfrei.
9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Rechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
10 Urheberrechtliches

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Kunden.
11 Datenschutz

Daten werden nur im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen aktuellen Verordnungen genutzt und insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht.

Zwecke der Werbung des Oldenburger Musikverlages bedürfen der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung in Textform, d. h. schriftlich oder per Telefax zu erteilen und kann sie jederzeit widerrufen.
12 Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.
13 Gewährleistungsbedingungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Temperatur oder Witterungseinflüsse entstanden sind.

Ergänzend gilt: Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
14 Urheberrechte

Alle Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Jegliches unberechtigte Verwerten (z.B. Vervielfältigen von Noten) ist gesetzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber Zuwiderhandlungen werden privat- und strafrechtlich verfolgt.

15 Nutzungsrechte

Die Erteilung von Nutzungsrechten oder die Änderung der Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Werken bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bestehen nicht.

16 Rücktrittsklausel

Kommt es zu einer verbindlichen Buchung (mit oder ohne Toningenieur) für einen oder mehrere Räume oder Dienstleistungen, gilt die nachfolgende Staffelung im Falle des Rücktritt oder Ausfall:

– Bei Rücktritt sieben oder mehr Tage vor der Buchung, wird keine Gebühr erhoben

– Bei Rücktritt zwischen drei bis sechs Tagen vor der Buchung sind 50% der Buchungskosten fällig

– Bei Rücktritt von ein bis zwei Tagen vor der Buchung sind 80% derBuchungskosten fällig

– Wird die Buchung am Fälligkeitstag storniert oder erscheint der Kunde nicht zum

Termin oder kann aus kundenseitig vorsätzlich oder fahrlässig verursachtem Grund die

Buchung nicht durchgeführt werden oder wird sie aus welchem Grund auch immer

abgebrochen, sind die Kosten in voller Höhe fällig Dies gilt für alle zwischen dem Kunden und dem Cubetribe Tonstudio – schriftlich oder mündlich

– vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte.

Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.

17 Mitgebrachtes Material

Haftung für mitgebrachtes und bei uns verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Auftraggeber bis zum Umfang des Materialwertes des Trägermaterials. Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.

18 Qualitätskontrolle

Der Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Qualität, Laufeigenschaften (etc.) im Haus und auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Beanstandungen, die sich nach Lieferungen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.

19 Terminverzug

Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Um diese einzuschließen bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Durch eine Verzögerung die durch der Auftraggeber entstehen, gilt, das ein Anspruch auf längere Nutzung durch die Verspätung nicht besteht.

Alle Zeiten und Terminen sind verbindlich einzuhalten.

20 Schlussabstimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Durch eine Verzögerung die durch der Auftraggeber entstehen, gilt, das ein Anspruch auf längere Nutzung durch die Verspätung nicht besteht.

Alle Zeiten und Terminen sind verbindlich einzuhalten.